Die
kurze Antwort: Nein. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht für
Cookie-Banner. Viele Website-Betreiber übernehmen fälschlicherweise die Regeln
aus der EU und setzen auf Einwilligung per Banner. Das neue Schweizer
Datenschutzgesetz verlangt das aber nicht.
Wichtig
ist vielmehr, dass du deine Nutzer transparent informierst. Das heisst: In
deiner Datenschutzerklärung musst du klar angeben, welche Cookies du setzt,
welche Daten dadurch gesammelt werden und zu welchem Zweck. Diese Informationen
müssen leicht auffindbar sein, wie z. Bsp. im Footer deiner Website.
Die
Schweizer Regelung findet sich im Fernmeldegesetz (Art. 45c FMG). Dort steht:
Das Speichern von Daten auf den Geräten der Nutzer ist erlaubt, wenn sie
darüber informiert werden und die Möglichkeit haben, dies abzulehnen.
Das
heisst konkret:
Damit sind die Anforderungen für Webseiten-Betreiber in der Schweiz klar: Information statt Zustimmung.
Wenn deine Zielgruppe hauptsächlich in der Schweiz ist, genügt es vollkommen, die Cookies und Datenbearbeitung in deiner Datenschutzerklärung sauber aufzuführen. Du sparst dir ein Banner, das deine Nutzer nur nervt und häufig zu falscher Zustimmung führt. Wenn du jedoch internationale Kunden ansprichst oder deine Webseite auch in der EU stark genutzt wird, solltest du die strengeren Anforderungen der DSGVO berücksichtigen und ein Consent-Banner einsetzen.
Nein. In der Schweiz besteht keine Pflicht für Cookie-Banner. Wichtig ist nur, dass du in der Datenschutzerklärung über die Verwendung von Cookies und die bearbeiteten Daten informierst.
Du musst klar aufführen, welche Cookies gesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck das geschieht und wie Nutzer diese ablehnen können.
Die einfachste Möglichkeit ist über die Browser-Einstellungen. Jeder Nutzer kann Cookies blockieren oder löschen. Darauf solltest du in deiner Datenschutzerklärung hinweisen.
In der EU gilt die Pflicht zur Einwilligung. Das bedeutet: Webseiten müssen ein Cookie-Banner mit aktiver Zustimmung (Consent) einsetzen. Ohne diese Zustimmung dürfen keine nicht-notwendigen Cookies gesetzt werden. In der Schweiz gilt diese Pflicht nicht.
Nur wenn du viele Besucher aus der EU hast oder wenn du Tools wie Google Analytics oder Ads im vollen Umfang nutzen willst, empfiehlt sich ein Consent-Banner. Für rein schweizerische Webseiten reicht eine gute Datenschutzerklärung.
Nein. Allein durch die Nutzung deiner Webseite erteilen Nutzer keine gültige Einwilligung. Darum ist der Hinweis „Mit der weiteren Nutzung stimmen Sie Cookies zu“ rechtlich falsch.