Cookie-Banner in der Schweiz wirklich Pflicht?

Viele glauben noch immer, dass jede Webseite zwingend ein Cookie-Banner braucht. In der EU stimmt das, aber in der Schweiz sieht die Rechtslage anders aus. Seit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) herrscht viel Verwirrung darüber, welche Anforderungen tatsächlich gelten. In diesem Blogbeitrag erklären wir dir einfach und verständlich, was Sache ist und wie du deine Webseite korrekt und nutzerfreundlich aufstellst.

Braucht es in der Schweiz ein Cookie-Banner?

Die kurze Antwort: Nein. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht für Cookie-Banner. Viele Website-Betreiber übernehmen fälschlicherweise die Regeln aus der EU und setzen auf Einwilligung per Banner. Das neue Schweizer Datenschutzgesetz verlangt das aber nicht.

Wichtig ist vielmehr, dass du deine Nutzer transparent informierst. Das heisst: In deiner Datenschutzerklärung musst du klar angeben, welche Cookies du setzt, welche Daten dadurch gesammelt werden und zu welchem Zweck. Diese Informationen müssen leicht auffindbar sein, wie z. Bsp. im Footer deiner Website.

Cookie Banner Schweiz Datenschutzgesetz

Was steht im neuen Datenschutzgesetz?

Das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) verlangt Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 7 nDSG). Daraus wird oft abgeleitet, dass ein Consent-Banner Pflicht sei. Das ist aber ein Missverständnis.

Das Gesetz sagt: Wenn es Wahlmöglichkeiten für die Verarbeitung von Personendaten gibt, dann müssen die Standardeinstellungen so gewählt sein, dass nur die minimal notwendigen Daten bearbeitet werden. Hast du aber gar keine Auswahlfunktionen auf deiner Webseite, dann brauchst du auch keine Voreinstellungen, und somit auch kein Cookie-Banner.

Welche Anforderungen gelten für Cookies in der Schweiz?

Die Schweizer Regelung findet sich im Fernmeldegesetz (Art. 45c FMG). Dort steht: Das Speichern von Daten auf den Geräten der Nutzer ist erlaubt, wenn sie darüber informiert werden und die Möglichkeit haben, dies abzulehnen.

Das heisst konkret:

Cookies speichern

Deine Webseite darf Cookies setzen, solange du darüber in der Datenschutzerklärung informierst.

Deine Nutzer müssen technisch die Möglichkeit haben, Cookies im Browser zu blockieren oder zu löschen.

Eine aktive Zustimmung (Einwilligung oder Opt-in) ist in der Schweiz nicht erforderlich.

Damit sind die Anforderungen für Webseiten-Betreiber in der Schweiz klar: Information statt Zustimmung.

Und was ist mit der DSGVO?

Anders sieht es aus, wenn deine Webseite sich auch an Nutzer in der EU richtet. In diesem Fall gilt die DSGVO. Hier sind Cookie-Banner mit aktivem Consent tatsächlich vorgeschrieben, da jede Datenbearbeitung auf eine klare Einwilligung gestützt werden muss. 

Auch Google-Dienste wie Analytics, Ads oder Consent Mode sind stark mit der DSGVO verknüpft. Wenn du also Google-Tracking oder andere Marketing-Tools einsetzt und viele Nutzer aus der EU hast, solltest du ein Cookie-Banner integrieren, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Was heisst das für dich als KMU oder Unternehmer?

Wenn deine Zielgruppe hauptsächlich in der Schweiz ist, genügt es vollkommen, die Cookies und Datenbearbeitung in deiner Datenschutzerklärung sauber aufzuführen. Du sparst dir ein Banner, das deine Nutzer nur nervt und häufig zu falscher Zustimmung führt. Wenn du jedoch internationale Kunden ansprichst oder deine Webseite auch in der EU stark genutzt wird, solltest du die strengeren Anforderungen der DSGVO berücksichtigen und ein Consent-Banner einsetzen.

Bei Webmacher ist der Cookie-Banner inklusive

Wenn du deine Website von uns erstellen lässt, brauchst du dir keine Sorgen um rechtliche Details zu machen. Wir kümmern uns um die passende Datenschutzerklärung und integrieren einen Cookie-Banner, falls das bei deinem Projekt notwendig ist. Einfach, sicher und konform – so wie es sein soll.

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Häufige Fragen

Brauche ich für meine Schweizer Webseite ein Cookie-Banner?

Nein. In der Schweiz besteht keine Pflicht für Cookie-Banner. Wichtig ist nur, dass du in der Datenschutzerklärung über die Verwendung von Cookies und die bearbeiteten Daten informierst.

Was sind die Anforderungen an die Datenschutzerklärung?

Du musst klar aufführen, welche Cookies gesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck das geschieht und wie Nutzer diese ablehnen können.

Wie können Nutzer Cookies ablehnen?

Die einfachste Möglichkeit ist über die Browser-Einstellungen. Jeder Nutzer kann Cookies blockieren oder löschen. Darauf solltest du in deiner Datenschutzerklärung hinweisen.

Was ist der Unterschied zur DSGVO in der EU?

In der EU gilt die Pflicht zur Einwilligung. Das bedeutet: Webseiten müssen ein Cookie-Banner mit aktiver Zustimmung (Consent) einsetzen. Ohne diese Zustimmung dürfen keine nicht-notwendigen Cookies gesetzt werden. In der Schweiz gilt diese Pflicht nicht.

Muss ich als Schweizer Unternehmen trotzdem ein Cookie-Banner einsetzen?

Nur wenn du viele Besucher aus der EU hast oder wenn du Tools wie Google Analytics oder Ads im vollen Umfang nutzen willst, empfiehlt sich ein Consent-Banner. Für rein schweizerische Webseiten reicht eine gute Datenschutzerklärung.

Gilt die Nutzung einer Webseite als Zustimmung?

Nein. Allein durch die Nutzung deiner Webseite erteilen Nutzer keine gültige Einwilligung. Darum ist der Hinweis „Mit der weiteren Nutzung stimmen Sie Cookies zu“ rechtlich falsch.